1898: Unterschied zwischen den Versionen

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==Veranstaltungen==
==Veranstaltungen==
==Ereignisse==
==Ereignisse==
*[[2. Mai]] - Einführung von Dr. [[Albert Schäffer]] als Pastor in Kyllburg.
*[[2. Mai]] Einführung von Dr. [[Albert Schäffer]] als Pastor in Kyllburg.
*[[24. Juli]] Urteil im Beleidigungsprozess Dr. Balduwein gegen Dr. Neu<ref>[https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/2619654 Bonner Volkszeitung, 26. Juli 1898, S.2]</ref>
Kyllburg 24. Juli. Der in hiesigen Kreisen vielbesprochene Beleidigungsprozeß Dr. B. contra Dr. N. endigte mit der Verurtheilung des letzteren vor dem königlichen Schöffengericht in Bitburg. Nach den Ausführungen des „Bitburger Kreisblattes“ vom 21. d. M.(Nr. 58) war dieser Prozeß durch einen Unglücksfall am 25. April zu Kyllburg heraufbeschworen worden „insofern, als der Angeklagte bei einem der Verletzten die Praxis für sich und zwar zwangsweise herbeiführen wollte,in dem er die von Dr. B. verordneten Medikamente einfach wegnahm, wodurch der Kranke auf dessen Dienste angewiesen wurde.“ In einem höflichen und objektiven Schreiben verlangte Dr. B. von Dr. N. die Medikamente zurück und theilte mit, daß der Verletzte wünsch, daß er (Dr. B.) die Behandlung allein übernähme. Auf dieses Schreiben antwortete Dr. N. sogleich in der Weise, daß der Vorsitzende des Schöffengerichtes „den Brief als von Beleidigungen strotzend“ bezeichnete. Dr. N. wurde zu einer Geldstrafe von 100 M. und die Kosten verurtheilt.
 
==Quellen==
==Quellen==
[[Kategorie:Jahrestag]]
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Kyllburg 24. Juli. Der in hiesigen Kreisen vielbesprochene Beleidigungsprozeß Dr. B. contra Dr. N. endigte mit der Verurtheilung des letzteren vor dem königlichen Schöffengericht in Bitburg. Nach den Ausführungen des „Bitburger Kreisblattes“ vom 21. d. M.(Nr. 58) war dieser Prozeß durch einen Unglücksfall am 25. April zu Kyllburg heraufbeschworen worden „insofern, als der Angeklagte bei einem der Verletzten die Praxis für sich und zwar zwangsweise herbeiführen wollte,in dem er die von Dr. B. verordneten Medikamente einfach wegnahm, wodurch der Kranke auf dessen Dienste angewiesen wurde.“ In einem höflichen und objektiven Schreiben verlangte Dr. B. von Dr. N. die Medikamente zurück und theilte mit, daß der Verletzte wünsch, daß er (Dr. B.) die Behandlung allein übernähme. Auf dieses Schreiben antwortete Dr. N. sogleich in der Weise, daß der Vorsitzende des Schöffengerichtes „den Brief als von Beleidigungen strotzend“ bezeichnete. Dr. N. wurde zu einer Geldstrafe von 100 M. und die Kosten verurtheilt.

Quellen