Benutzer:Dussy/Kupferbergwerk

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Amtsblatt der Bezirksregierung zu Trier: 1872, S. 161

Bekanntmachungen anderer Behörden

(No. 829.) Unter Verweisung auf die §§. 35 und 36 des Berggesetzes vom 24. Juni 1868 bringen wir hierdurch die Verleihungsurkunde für das Bergwerk Wilhelm I bei Kyllburg mit dem Vermerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Situationsriß gemäß §. 37 jenes Gesetztes bei dem Königlichen Revierbeamten Bergmeister Groppe zu Trier zur Einsicht offen liegt. Bonn, den 29. Juli 1872

Königliches Oberbergamt.


Im Namen des Königs.

Auf Grund der Muthung vom 22. April 1872 unter dem Namen Wilhelm I. das Bergwerkseigenthum in dem in den Gemeinden Kyllburg, Willsecker und Kyllburgweiler, im Kreise Bitburg, Regierungsbezirk Trier und Oberbergamtsbezirk Bonn belegenen Felde, welches einen Flächeninhalt von 2,179,200 Quadratmetern hat und dessen Grenzen auf dem am heutigen Tage beglaubigten Situationsrisse mit den Buchstaben A. B. C. D. bezeichnet sind, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Kupfererze nach dem Berggesetze vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen.

Urkundlich ausgefertigt

Bonn, den 29. Juli 1872.

(L. S.) Königliches Oberbergamt.

Quelle

https://books.google.de/books?id=_39TAAAAcAAJ&pg=RA2-PA161&dq=kyllburg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwij4MCJhKfsAhXKGewKHXKWAhE4HhDoATAFegQIBRAC#v=onepage&q=kyllburg&f=false