Stadtrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Wiedererklärung zu Stadt waren jedoch keinerlei Privilegien verbunden.
Mit der Wiedererklärung zu Stadt waren jedoch keinerlei Privilegien verbunden.
==50 Jahre Wiederverleihung der Stadtrechte 2006==
Am Wochenende vom 14. bis 16. Juli feierte Kyllburg den 50. Jahrestag der Wiederverleihung der Stadtrechte. Am Freitagabend beging man den Festakt in der Stiftskirche, zu dem Staatssekretär Roger Lewentz aus Mainz angereist kam. Musikalisch begonnen wurde die Veranstaltung vom Musikverein Kyllburg mit Richard Strauss' bekannter Tondichtung "Also sprach Zarathustra". Nach einer kurzen Begrüßung der Ehrengäste durch Stadtbürgermeister Winfried Müller sang der Kirchenchor die "Klänge der Freude". Alfred Weides referierte anschließend über die geschichtliche Entwicklung Kyllburgs und wie es 1956 zur Wiederverleihung der Stadtrechte kam. Das Männerquartett brillierte dann mit dem "Kyllburger Lied" vom ehemaligen Chorleiter Peter Enders. Im Anschluss gratulierte Staatssekretär Lewentz im Namen des Landes Rheinland-Pfalz der kleinsten Stadt im Lande. Der Musikverein beendete den Festakt mit dem konzertanten Stück "Ouverture for Winds". Geselligen Ausklang fand die Feierstunde bei Imbiss und Umtrunk in der LVH, wo ein Film von der Stadtrechtsverleihung vor 50 Jahren gezeigt wurde.
Der Samstagabend wurde mit erstklassiger Livemusik der Gruppe "Dixie-Diamod" gefüllt. Den ganzen Tag über konnte man einen historischen Markt besuchen oder Bauern beim Dreschen von Stroh zusehen.
Nach dem feierlichen Hochamt, musikalisch gestaltet vom Männerquartett Kyllburg, eröffnete der Musikverein Kyllburg das bunte Treiben auf der Hochstraße. Des weiteren unterhielten die Kyllburger Funkengarden, die Tanzgruppe der Frauengemeinschaft und die Kinder des Kyllburger Kindergartens die zahlreichen Besucher mit ihren Tänzen. Bis in den späten Abend hinein wurde kräftig gefeiert.
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Aktuelle Version vom 23. April 2020, 11:36 Uhr

Als Stadtrechte bezeichnet man gewisse Privilegien, die Gemeinden im Mittelalter gewährt wurden. Darunter fallen zum Beispiel das Marktrecht und das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit.

Sammelprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern

Am 23.8.1332 hat sich Erzbischof Balduin von Kaiser Ludwig dem Bayer eine ganze Anzahl von Freiheiten und Rechten für sein Erzstift verbriefen lassen. Im ersten Abschnitt dieses sogenannten Sammelprivilegs werden 30 Orte des trierischen Gebiets mit Stadtrechten, und zwar mit dem Stadtrecht der Stadt Frankfurt, begabt. Unter diesen Orten wird neben anderen, z. B. Trier und Koblenz, auch Kyllburg aufgeführt. Die betreffende Stelle des Sammelprivilegs ist hier im Wortlaut wiedergegeben:

Ludovicus Quartus – Romanorum imperator – ad perpetuam rei memoriam. Dudum Romanorum imperatores et reges sanctam Treverensem ecclesiam et ipsius antistites – libertatibus privilegiis – decorarunt. Nos igitur – presertim principis nostri Baldewini – respectu – ex certa scientia civitatem, opida, villas, valles et castra sua et ecclesie sue predicte, scilicet Treverim, Sarburch, Marcetum, Grimberg, Pillich, Kylburch, Malberg, Manderscheit, Witlich, Berenkastil, Baldenawe, Baldenecke, Cellam in Hammone, Cochme, Clottene, Esche, Triis, Carden, Alkene, Meyene, Monasterium, Confluentiam, Capelle sub Castro Stolzenfels, Niederlainstein, Baldenstein, Montabur, Hartenvels et Ludenstorf Treverensis diocesis, Sancti Wendelini Metensis et Snideburg (II. Ausf. richtig: Smydeburch), Moguntine dyocesum et quemlibet dictorum locorum libertamus et libertata confirmamus et eandem emunitatem et libertatem ipsis concedimus et donamus, quibus imperatores et reges Romanorum municiones libertare consueverunt, indulgentes et concedentes eisdem locis et cuilibet eorundem ac civibus burgensibus opidanis et incolis eorundem, ut omni jure, honore et honesta consuetudine, quibus opidum Frankenfurt est munitum, gaudeant et utantur, ita tarnen, quod ex hoc eidem archiepiscopo suisque sucessoribus nullum preiudiciuni generetur, quodque idem archiepiscopus suique successores plenam et liberam habeant potestatem per se alium vel alios in facinorosos homines et omnes deliquentes ipsorum locorum animadvertendi et scelera puniendi necnon tam meri quam mixti imperii iusticias exercendi et execucioni debite demandandi.

Übersetzung ins Deutsche:

Ludwig IV. römischer Kaiser zum ewigen Gedächtnis. Schon vorher zierten römische Kaiser und Könige die hl. Trierische Kirche und ihre Bischöfe mit Freiheiten und Privilegien. In Anbetracht dessen freien wir daher besonders unserem Fürsten Balduin in gründlicher Kenntnis die Hauptstadt, die Städte, Dörfer und seine und seiner oben genannten Kirche Burgen nämlich Trier, Saarburg, Merzig, Grimburg, Welschbillig, Kyllburg, Malberg, Manderscheid, Wittlich, Berncastel, Baldenau, Baldeneck, Zell, Cochem, Clotten, Esch, Treis, Carden, Alken, Mayen, Münstermaifeld, Coblenz, Capellen, Niederlahnstein, Baldenstein, Montabaur, Hastenfels, Leudesdorf (trierische Diözese), St. Wendel (Metzer Diözese) und Schmidtburg (Mainzer Diözese), und zwar jeden der genannten Orte ohne Unterschied und bestätigen sie, und gewähren ihnen die Vergünstigung und Freiheit, ebenso wie die römischen Kaiser und Könige Städte zu freien pflegten, indem wir diesen Orten, und zwar jedem derselben ohne Unterschied, den Bürgern, Burgbewohnern, Städtern und Einwohnern bewilligen und erlauben, sich aller Rechte, Ehren und ehrbaren Gewohnheiten, mit denen die Stadt Frankfurt versehen ist, zu erfreuen und zu bedienen, jedoch nur insoweit, daß hieraus dem Erzbischof und seinen Nachfolgern kein Nachteil entstände, und daß er und seine Nachfolger persönlich oder durch andere die volle und ungehinderte Macht, gegen alle Verbrecher und Rechtsverletzer in diesen Orten wahrzunehmen und die Untaten zu ahnden haben, ferner, daß sie sowohl die hohe als auch die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben und der Vollstreckung zu übertragen haben.

Diese Freiung des kaiserlichen Diploms wird erwirkt unterschiedslos für Trier, die Hauptstadt – civitas – und die übrigen Städte – oppida. Kyllburg war somit ganz auf die gleiche Ebene gebracht wie die Städte Trier und Koblenz; das Verhältnis Kyllburgs zu dem Kurfürsten war kein anderes als das der genannten beiden Städte. Gewiss ist diese Verleihung für manche der 30 aufgeführten Städte, Städtchen und Ortschaften ohne praktische Bedeutung geblieben, so z. B. für das Kyllburg benachbarte Malberg, das sich niemals, weder vorher noch nachher, als Stadt fühlte, geschweige sich als solche bezeichnete. Für Kyllburg dagegen wurde durch das Sammelprivileg nichts Neues eingeführt, sondern lediglich ein in Wirklichkeit bereits bestehender Zustand bestätigt.

1856 Aberkennung der Stadtrechte

Als man Mitte des 19. Jahrhunderts nach verschiedenen Versuchen erkannte, dass die gleichmäßige Regelung des Gemeindewesens für alle Gemeinden des ganzen preußischen Staats weder den großen Verschiedenheiten der einzelnen Gebietsteile, noch dem durch geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Verhältnisse bedingten Unterschiede zwischen Stadt- und Landgemeinden gerecht wurde, folgte eine Neuregelung.

Die grundsätzliche Frage, ob für die Rheinprovinz die seit der Fremdherrschaft hergebrachte, für Stadt und Land gleichmäßige Gemeindeordnung weiterhin beizubehalten oder eine unterschiedliche Behandlung von Stadt und Land vorzunehmen sei, wurde durch die beiden Gesetze vom 15. Mai 1856 beantwortet. Unter diesem Datum erging die Städteordnung für die Rheinprovinz, und für die Landgemeinden das Gemeindeverfassungsgesetz, letzteres als Ergänzung der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845.

Damit hatte die Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 in der ihr durch das Gesetz vom 15. Mai 1856 gegebenen Form den Charakter einer ausschließlichen Landgemeindeordnung erhalten. Es war somit wieder zwischen Stadt- und Landgemeinden zu unterscheiden. Die Einführung der Städteordnung schloss die Anerkennung des städtischen Charakters in sich, während die Gemeindeordnung die Verhältnisse der zu Bürgermeistereien (heute Ämtern) zusammengeschlossenen Landgemeinden regelte. Da Kyllburg damals nicht mit der Städteordnung bewidmet wurde, zweifellos weil die Einwohnerzahl weniger als 10000 betrug, wurde damit der Rechtscharakter Kyllburgs als Landgemeinde festgelegt.

Verschiedene Bemühungen zur Wiedererlangung der Stadtrechte

Am 14. September 1928 beschloss der Gemeinderat, auf Antag von Hauptlehrer Heinrich Gueth, für das Jahr 1929 einen Antrag beim Ministerium zu stellen, um sich wieder Stadt nennen zu dürfen. Diesem Antrag wurde jedoch nicht entsprochen. Am 13. Dezember 1938 wurde erneut ein Antrag gestellt. Die behördliche Entscheidung darüber wurde am 7. August 1939 ausgesetzt. Am 1. September 1939 begann der zweite Weltkrieg und die Erlangung des Bezeichnung „Stadt“ wurde zweitrangig.

Wiedererklärung zur Stadt 1956

100 Jahre nachdem Kyllburg zur Landgemeinde degradiert wurde, erhielt der Ort seine Bezeichnung als Stadt zurück. Jahrelange Bemühungen seitens der Gemeinde und nach dem Stellen zahlreicher Anträge beim Land Rheinland-Pfalz, wurde dem Ansinnen der Kyllburger, endlich wieder Stadt zu sein, 1956 statt gegeben. Mit einem dreitägigen Fest feierte man die „Wiederverleihung der Stadtrechte“, die de facto nur eine Wiedererklärung war. Der eigentliche Festakt begann am Sonntag, den 16. September 1956 um 11.00 Uhr im Kurhotel Eifeler Hof. Begleitet von einem bunten Rahmenprogramm überreichte der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Herr Dr. Peter Altmeier Herrn Bürgermeister Hans Klotz die Verleihungsurkunde der Stadtrechte.

Der feierlich gestaltete Festakt endete mit der Nationalhymne und einem gemeinsamen Festessen. Anschließend fanden ein großer Umzug durch den Ort und ein Historienspiel am Sportplatz statt.

Mit der Wiedererklärung zu Stadt waren jedoch keinerlei Privilegien verbunden.

50 Jahre Wiederverleihung der Stadtrechte 2006

Am Wochenende vom 14. bis 16. Juli feierte Kyllburg den 50. Jahrestag der Wiederverleihung der Stadtrechte. Am Freitagabend beging man den Festakt in der Stiftskirche, zu dem Staatssekretär Roger Lewentz aus Mainz angereist kam. Musikalisch begonnen wurde die Veranstaltung vom Musikverein Kyllburg mit Richard Strauss' bekannter Tondichtung "Also sprach Zarathustra". Nach einer kurzen Begrüßung der Ehrengäste durch Stadtbürgermeister Winfried Müller sang der Kirchenchor die "Klänge der Freude". Alfred Weides referierte anschließend über die geschichtliche Entwicklung Kyllburgs und wie es 1956 zur Wiederverleihung der Stadtrechte kam. Das Männerquartett brillierte dann mit dem "Kyllburger Lied" vom ehemaligen Chorleiter Peter Enders. Im Anschluss gratulierte Staatssekretär Lewentz im Namen des Landes Rheinland-Pfalz der kleinsten Stadt im Lande. Der Musikverein beendete den Festakt mit dem konzertanten Stück "Ouverture for Winds". Geselligen Ausklang fand die Feierstunde bei Imbiss und Umtrunk in der LVH, wo ein Film von der Stadtrechtsverleihung vor 50 Jahren gezeigt wurde.

Der Samstagabend wurde mit erstklassiger Livemusik der Gruppe "Dixie-Diamod" gefüllt. Den ganzen Tag über konnte man einen historischen Markt besuchen oder Bauern beim Dreschen von Stroh zusehen. Nach dem feierlichen Hochamt, musikalisch gestaltet vom Männerquartett Kyllburg, eröffnete der Musikverein Kyllburg das bunte Treiben auf der Hochstraße. Des weiteren unterhielten die Kyllburger Funkengarden, die Tanzgruppe der Frauengemeinschaft und die Kinder des Kyllburger Kindergartens die zahlreichen Besucher mit ihren Tänzen. Bis in den späten Abend hinein wurde kräftig gefeiert.