Stadtrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Damit hatte die Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 in der ihr durch das Gesetz vom 15. Mai 1856 gegebenen Form den Charakter einer ausschließlichen Landgemeindeordnung erhalten. Es war somit wieder zwischen Stadt- und Landgemeinden zu unterscheiden. Die Einführung der Städteordnung schloss die Anerkennung des städtischen Charakters in sich, während die Gemeindeordnung die Verhältnisse der zu Bürgermeistereien (heute Ämtern) zusammengeschlossenen Landgemeinden regelte. Da Kyllburg damals nicht mit der Städteordnung bewidmet wurde, zweifellos weil die Einwohnerzahl weniger als 10000 betrug, wurde damit der Rechtscharakter Kyllburgs als Landgemeinde festgelegt. | Damit hatte die Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 in der ihr durch das Gesetz vom 15. Mai 1856 gegebenen Form den Charakter einer ausschließlichen Landgemeindeordnung erhalten. Es war somit wieder zwischen Stadt- und Landgemeinden zu unterscheiden. Die Einführung der Städteordnung schloss die Anerkennung des städtischen Charakters in sich, während die Gemeindeordnung die Verhältnisse der zu Bürgermeistereien (heute Ämtern) zusammengeschlossenen Landgemeinden regelte. Da Kyllburg damals nicht mit der Städteordnung bewidmet wurde, zweifellos weil die Einwohnerzahl weniger als 10000 betrug, wurde damit der Rechtscharakter Kyllburgs als Landgemeinde festgelegt. | ||
==Wiedererklärung zur Stadt 1956== | |||
100 Jahre nachdem Kyllburg zur Landgemeinde degradiert wurde, erhielt der Ort seine Bezeichnung als Stadt zurück. Jahrelange Bemühungen seitens der Gemeinde und nach dem Stellen zahlreicher Anträge beim Land Rheinland-Pfalz, wurde dem Ansinnen der Kyllburger, endlich wieder Stadt zu sein, 1956 statt gegeben. Mit einem dreitägigen Fest feierte man die „Wiederverleihung der Stadtrechte“, die de facto nur eine Wiedererklärung war. | |||
Der eigentliche Festakt begann am Sonntag, den 16. September 1956 um 11.00 Uhr im Kurhotel Eifeler Hof. Begleitet von einem bunten Rahmenprogramm überreichte der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Herr Dr. Peter Altmeier Herrn Bürgermeister [[Hans Klotz]] die Verleihungsurkunde der Stadtrechte. | |||
Der feierlich gestaltete Festakt endete mit der Nationalhymne und einem gemeinsamen Festessen. Anschließend fanden ein großer Umzug durch den Ort und ein Historienspiel am Sportplatz statt. | |||
Mit der Wiedererklärung zu Stadt waren jedoch keinerlei Privilegien verbunden. | |||
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