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Feuer am 22. Dezember 1833: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[22. Dezember]] [[1833]] brach gegen 19.00 Uhr ein Feuer aus, bei dem 6 Häuser verbrannten.
Am [[22. Dezember]] [[1833]] brach gegen 19.00 Uhr ein Feuer aus, bei dem 6 Häuser verbrannten.


==Bericht im Amtsblatt<ref>[https://books.google.de/books?id=HXlFAQAAMAAJ&pg=PA104&dq=kyllburg&hl=de&sa=X&ved=0CFcQ6AEwCDgeahUKEwiolqSt6eTIAhWIDywKHbrwDgk#v=onepage&q=kyllburg&f=false Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln, Nr. 3 1834, S.17]==
==Bericht im Amtsblatt<ref>[https://books.google.de/books?id=HXlFAQAAMAAJ&pg=PA104&dq=kyllburg&hl=de&sa=X&ved=0CFcQ6AEwCDgeahUKEwiolqSt6eTIAhWIDywKHbrwDgk#v=onepage&q=kyllburg&f=false Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln, Nr. 3 1834, S.17]</ref>==
Am 22. v. M., Abends um 7 Uhr brach in der Gemeinde Kyllburg, im Kreise Bitburg Feuer aus, wodurch 6 Gebäude eingeäschert wurden und was durch den damals herrschenden Wind um so gefährlicher hätte werden können, als die anliegenden Gebäude sämmtlich mit Stroh gedeckt sind, wenn nicht durch die rastlose Thätigkeit der herbeigeeilten Hülfeleistenden und durch zweckmäßige Anordnungen der Löschanstalten der Flamme zeitig Einhalt gethan worden wäre. Dabei haben sich folgende Individuen besonders ausgezeichnet und ein öffentliches Anerkenntniß erworben : der Rothgerber Theodor Weber, der Maurer Anton Kronibus und der Taglöhner Johann Silvanus, welchem letztern eine Geldprämie angewiesen worden ist.
Am 22. v. M., Abends um 7 Uhr brach in der Gemeinde Kyllburg, im Kreise Bitburg Feuer aus, wodurch 6 Gebäude eingeäschert wurden und was durch den damals herrschenden Wind um so gefährlicher hätte werden können, als die anliegenden Gebäude sämmtlich mit Stroh gedeckt sind, wenn nicht durch die rastlose Thätigkeit der herbeigeeilten Hülfeleistenden und durch zweckmäßige Anordnungen der Löschanstalten der Flamme zeitig Einhalt gethan worden wäre. Dabei haben sich folgende Individuen besonders ausgezeichnet und ein öffentliches Anerkenntniß erworben : der Rothgerber Theodor Weber, der Maurer Anton Kronibus und der Taglöhner Johann Silvanus, welchem letztern eine Geldprämie angewiesen worden ist.