2021: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Dussy (Diskussion | Beiträge) |
Dussy (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 82: | Zeile 82: | ||
*Der November lässt die Coronainzidenz in nie dagewesene Höhen schnellen, obwohl bereits 70 % der Einwohner im Eifelkreis geimpft wurden. Da die Hospitalisierungsrate nur um die 3 liegt, werden keine einschränkenden Maßnahmen eingeleitet. | *Der November lässt die Coronainzidenz in nie dagewesene Höhen schnellen, obwohl bereits 70 % der Einwohner im Eifelkreis geimpft wurden. Da die Hospitalisierungsrate nur um die 3 liegt, werden keine einschränkenden Maßnahmen eingeleitet. | ||
*Die erste Novemberhälfte war größtenteils neblig-trüb. | *Die erste Novemberhälfte war größtenteils neblig-trüb. | ||
*Am 24. November tritt die 28 Coronaverordnung in Kraft.<ref>https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/28_CoBeLVO.pdf</ref> Ab sofort gilt ein Quasi-Lockdown für ungeimpfte Erwachsene. Diese dürfen nicht mehr in Gaststätten, in Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit eines Tests. | |||
*Am 29. November öffnet das Impfzentrum in Bitburg wieder. Dort erhalten nur bereits geimpfte Menschen eine Auffrischungsimpfung, eine sogenannte Boosterimpfung. Erst- und Zweitimpfer haben die Möglichkeit, sich im Bitburger Krankenhaus, beim Hausarzt oder im Trierer Impfzentrum impfen zu lassen. | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
[[Kategorie:Jahrestag]] | [[Kategorie:Jahrestag]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||