1893: Unterschied zwischen den Versionen
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*Die Strafkammer in Trier berichtet folgendes am [[ | *Die Strafkammer in Trier berichtet folgendes am [[8. Mai]]<ref>[https://www.dilibri.de/rlbzd/periodical/pageview/3974447?query=kyllburg Trierischer Volksfreund, 9. Mai 1893]</ref> | ||
Zwei Steinhauer und ein Taglöhner aus Malbergweich, sowie ein Ackerer und ein Taglöhner aus Malberg kamen am 21. Januar d.J. nach Kyllburg in die Wirthschaft Wilhelm Schulte. Wohlgemuth und guter Dinge voll warf einer derselben Streichhölzchen in die Biergläser der am gegenüber befindlichen Tische sitzenden Gäste. Dies einerseits, die Worte "Du Seeräuber" andererseits waren das Signal zu einem Streite, der sich erst in Worten, dann thätlich ausgefochten wurde und im Verlaufe dessen die drei Erstgenannten an Ackerer Nikolaus Kickerts, der dritte und die beiden anderen den Müller Peter Schalz mißhandelt haben sollen. Das Gericht, in Anbetracht, daß die Verletzungen des Müllers nur geringe waren, mit Rücksicht aber darauf, daß der Streit gegen ältere Leute muthwillig vom Zaune gebrochen wurde, verurtheilte die drei ersten Angeklagten unter Ausschluß mildernder Umstände, dabei jedoch der bisherigen Straflosigkeit derselben Rechnung tragend, zu je 2 Monaten Gefängnis; der dritte Angeklagte konnte der Betheiligung an der Mißhandlung das Ackerers Kickerts nicht überführt werden, dagegen erhielten die beiden Letzten, denen nachgewiesen wurde, daß sie Kickerts auf seiner Flucht nach Hause folgten, wobei der letzte ihn ins Wasser stieß, mit Rücksicht auf die dabei bewiesene Rohheit 4 bzw. 9 Monate Gefängnis. | Zwei Steinhauer und ein Taglöhner aus [[Malbergweich]], sowie ein Ackerer und ein Taglöhner aus [[Malberg]] kamen am [[21. Januar]] d.J. nach Kyllburg in die Wirthschaft [[Wilhelm Schulte]]. Wohlgemuth und guter Dinge voll warf einer derselben Streichhölzchen in die Biergläser der am gegenüber befindlichen Tische sitzenden Gäste. Dies einerseits, die Worte "Du Seeräuber" andererseits waren das Signal zu einem Streite, der sich erst in Worten, dann thätlich ausgefochten wurde und im Verlaufe dessen die drei Erstgenannten an Ackerer Nikolaus Kickerts, der dritte und die beiden anderen den Müller Peter Schalz mißhandelt haben sollen. Das Gericht, in Anbetracht, daß die Verletzungen des Müllers nur geringe waren, mit Rücksicht aber darauf, daß der Streit gegen ältere Leute muthwillig vom Zaune gebrochen wurde, verurtheilte die drei ersten Angeklagten unter Ausschluß mildernder Umstände, dabei jedoch der bisherigen Straflosigkeit derselben Rechnung tragend, zu je 2 Monaten Gefängnis; der dritte Angeklagte konnte der Betheiligung an der Mißhandlung das Ackerers Kickerts nicht überführt werden, dagegen erhielten die beiden Letzten, denen nachgewiesen wurde, daß sie Kickerts auf seiner Flucht nach Hause folgten, wobei der letzte ihn ins Wasser stieß, mit Rücksicht auf die dabei bewiesene Rohheit 4 bzw. 9 Monate Gefängnis. | ||
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Zwei Steinhauer und ein Taglöhner aus Malbergweich, sowie ein Ackerer und ein Taglöhner aus Malberg kamen am 21. Januar d.J. nach Kyllburg in die Wirthschaft Wilhelm Schulte. Wohlgemuth und guter Dinge voll warf einer derselben Streichhölzchen in die Biergläser der am gegenüber befindlichen Tische sitzenden Gäste. Dies einerseits, die Worte "Du Seeräuber" andererseits waren das Signal zu einem Streite, der sich erst in Worten, dann thätlich ausgefochten wurde und im Verlaufe dessen die drei Erstgenannten an Ackerer Nikolaus Kickerts, der dritte und die beiden anderen den Müller Peter Schalz mißhandelt haben sollen. Das Gericht, in Anbetracht, daß die Verletzungen des Müllers nur geringe waren, mit Rücksicht aber darauf, daß der Streit gegen ältere Leute muthwillig vom Zaune gebrochen wurde, verurtheilte die drei ersten Angeklagten unter Ausschluß mildernder Umstände, dabei jedoch der bisherigen Straflosigkeit derselben Rechnung tragend, zu je 2 Monaten Gefängnis; der dritte Angeklagte konnte der Betheiligung an der Mißhandlung das Ackerers Kickerts nicht überführt werden, dagegen erhielten die beiden Letzten, denen nachgewiesen wurde, daß sie Kickerts auf seiner Flucht nach Hause folgten, wobei der letzte ihn ins Wasser stieß, mit Rücksicht auf die dabei bewiesene Rohheit 4 bzw. 9 Monate Gefängnis.